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Erbschein

Ein Erbschein weist die ausgeführten Personen als rechtmäßige Erben aus. Den Erbschein können Sie bei dem Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk der/die Erblasser*in seinen/ihren letzten Wohnsitz hatte. Haben Sie den Nachlass alleine geerbt, so erfolgt die Beantragung nur über Sie. Sollten Sie jedoch mit weiteren Personen geerbt haben, können Sie entweder einen gemeinsamen Erbschein oder jeder für sich einen Teilerbschein, der die Größe des Erbanteils des Einzelnen ausweist, beantragen. Wichtig! Sobald der Erbschein beantragt wird, gilt das Erbe als angetreten.