Denkmalschutz
Der Denkmalschutz hat das Ziel, kulturhistorisch bedeutsame Objekte für die Nachwelt zu erhalten. Unter Denkmalschutz stehen alle Immobilien, die in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind. Die Anerkennung einer Immobilie als Denkmal setzt ein förmliches Bescheinigungsverfahren voraus. Ansprechpartner ist die für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Behörde. Sie wird meist von sich aus tätig und stellt ein Objekt im Allgemeininteresse unter Denkmalschutz. Die Obere Denkmalbehörde ist für Immobilien über der Erde und die Untere Denkmalbehörde für Bodendenkmäler zuständig. Details regelt das Denkmalschutzgesetz (DSchG).