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AGB

§ 1 ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Glück Auf Appartements Betriebsgesellschaft mbH, Am Stadtbad 37, 45219 Essen (nachfolgend Verwenderin), welche diese gegenüber den Kunden im Rahmen der Vermietung von Apartments erbringt.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Leistungen der Verwenderin bestehen in der Gebrauchsgewährung von Appartements in den im Rahmen des Buchungsvorganges näher bezeichneten Häusern. Die Überlassung erfolgt dabei zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 II Nr. 1 BGB, in der Regel im Zusammenhang mit einem vorübergehenden Aufenthalt des Kunden in der jeweiligen Region.

In den Leistungen ebenfalls enthalten sind die Beheizung und die Reinigung der Räume.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, telefonisch oder über das Online – Buchungsverfahren.

(2) Im Rahmen der Onlinebuchung wählt der Kunde das von ihm gewünschte Appartement in dem von ihm gewünschten Leistungszeitraum zu den von der Verwenderin angebotenen Preisen aus und gibt durch Anklicken des entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Vor der Angebotserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und diese damit zum Bestandteil des Angebots werden.

(3) Mit der Angebotsabgabe sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(4) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Verwenderin kommt erst durch Annahmeerklärung durch die Verwenderin zustande.

(5) Sollte zwischen dem Kunden und der Verwenderin außerhalb des Onlinebuchungsverfahrens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, dessen Inhalt ganz oder teilweise von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, so geht insoweit der Inhalt des schriftlichen Vertrages vor.

(6) Die Verwenderin ist dazu berechtigt, sich vom Kunden einen gültigen Reisepass/ Personalausweis zeigen zu lassen.

§ 4 DAUER DES VERTRAGES, KÜNDIGUNG, STORNIERUNG

(1) Beginn und Ende der Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(2) Das gemietete Appartement steht dem Kunden am ersten Tag der Vertragslaufzeit ab 15 h zur Verfügung.

(3) Geht die erste Zahlung nicht spätestens 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit ein und bei einer Buchung zu einem Zeitpunkt weniger als 7 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit nicht spätestens einen Werktag nach der Buchung, so behält sich die Verwenderin vor, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.

(4) Das sonstige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Seiten der Verwenderin liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete im Verzug ist oder über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt , mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Auf Seiten der Verwenderin liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung ferner insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde nicht an die oben aufgeführten Verhaltensregeln; insbesondere an das Rauchverbot hält.

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

(6) Eine kostenfreie Stornierung ist schriftlich bis 7 Tage vor Anreise möglich.

§ 5 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) Alle Preise sind monatliche Bruttopreise und beziehen sich nur auf die bei der Buchung angegebenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise der Verwenderin.
(2) Einmalige Zahlungen sind unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit Zahlungen monatlich zu leisten sind, sind diese drei Werktage vor Beginn des jeweiligen Monats fällig. Sofern die Vertragslaufzeit im Einzelfall nicht zum Anfang eines kalendarischen Monats beginnt, ist Monatserster der Tag, der nummerisch dem Tag des Beginns der Vertragslaufzeit entspricht.

(3) Die Verwenderin kann Zahlungen des Kunden nach Ihrer Wahl auf offene Forderungen verrechnen, soweit nicht der Kunde bei Zahlung den Verwendungszweck anderweitig bestimmt hat.

§ 6 VERHALTENSREGELN

(1) In den Appartements gilt strenges Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann die Verwenderin Kosten für eine unter anderem durch Nikotingeruch erforderliche Sonderendreinigung dem Kunden in Rechnung stellen.

(2) Ruhestörender Lärm ist in Haus und Appartement zu vermeiden. Unbeschadet behördlicher Vorschriften sind ruhestörende Hausarbeiten und ruhestörende Tätigkeiten zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr und zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten und Tätigkeiten stets unzulässig.

(3) Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Musizieren ist nur in Zimmerlautstärke und nur in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr zulässig.

(4) Das Abstellen von Gegenständen, insbesondere Krafträdern, Fahrrädern und Kinderwagen in Gängen, im Treppenhaus und im Hof ist unbeschadet behördlicher Vorschriften nur zulässig, soweit dadurch andere Mieter nicht behindert werden.

(5) Hausmüll darf nur in die hierfür bereit gehaltenen Mülltonnen verbracht werden. Bei der Beseitigung von Sondermüll, insbesondere Sperrmüll, sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.

(6) Grundsätzlich gilt, dass dann, wenn ein gesonderter Wasch- bzw. Trockenraum zur Verfügung steht, in der Wohnung weder gewaschen noch getrocknet werden darf.

(7) Angesichts der Gefahren, die durch Wassereintritt bei Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen entstehen können, wird dem Kunden der Abschluss einer Haftpflichtversicherung anheimgestellt.

(8) Wird eine Waschküche bzw. ein Trockenraum von mehreren Personen genutzt, so ist die geltende Benutzungsordnung zu beachten und die reservierten Zeiten einzuhalten.

(9) Bau- und feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.

(10) Feuergefährliche bzw. leicht entzündliche Stoffe dürfen weder im Speicher noch im Keller gelagert oder aufbewahrt werden. Auf dem Speicher dürfen zudem keine Möbel, Matratzen, Textilien oder ähnliche Sachen aufbewahrt werden.

(11) In der Nacht sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster sorgfältig zu schließen. Dies gilt auch für Fenster in Keller- und Speicherabteilen sowie für den jeweiligen Benutzer von gemeinschaftlich genutzten Räumen.

(12) Die Appartements sind ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Fußböden, sowie sämtliche Ausstattung in der Wohnung sind pfleglich zu behandeln.

§ 7 ELEKTRONISCHE GERÄTE UND TECHNISCHE ANSCHLÜSSE

(1) Dem Kunden ist es gestattet, die im Appartement verfügbaren elektronischen Geräte zu verwenden.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, eigene elektronische Geräte, die nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind, im gemieteten Apartment ohne Zustimmung der Verwenderin anzuschließen. Treten bei Zuwiderhandlung Störungen an den technischen Anlagen der Appartements auf, haftet der Kunde für etwaige, der Verwenderin hierdurch entstehende Schäden.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt urheberrechtlich geschützte Dateien über das ihm zur Verfügung gestellte Internet up- oder down zu loaden. Geschieht dies doch, haftet der Kunde für alle, durch ihn aufgekommenden Schäden.

§ 8 TIERHALTUNG

(1) Dem Kunden ist die Haltung eines Tieres in dem Appartement nur nach Erteilung eines schriftlichen Einverständnisses durch die Verwenderin und gegen einen dann zwischen den Parteien näher zu vereinbarenden Aufpreis gestattet. Das Einverständnis ist widerrufbar, sofern von dem Tier Störungen der übrigen Bewohner des Hauses oder hygienische Beeinträchtigungen des Appartements oder des Hauses ausgehen.

(2) Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden der Verwenderin, welche durch das Tier verursacht werden und stellt die Verwenderin auch von Ansprüchen Dritter mit Bezug auf das Tier frei.

§ 9 ZUTRITT ZUM APPARTEMENT

Die Verwenderin oder ein von ihr Beauftragter oder die Verwenderin in Begleitung beauftragter Personen ist berechtigt, die Appartements zur Feststellung von Schäden und Mängeln oder notwendigen baulichen Arbeiten sowie zum Ablesen von Messeinrichtungen nach vorheriger, rechtzeitiger Ankündigung zu betreten.

Bei Gefahr in Verzug darf die Verwenderin oder ein von ihr Beauftragter bei Abwesenheit des Kunden die Räume auch ohne vorherige Ankündigung zur Abwehr der Gefahr betreten.

§ 10 INSTANDHALTUNG UND INSTANDSETZUNG DER MIETRÄUME, SONSTIGE HAFTUNG

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung der Verwenderin für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (Garantiehaftung) wird ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.

(2) Schäden in dem Appartement hat der Kunde der Verwenderin unverzüglich anzuzeigen. Führt der Kunde selbst Instandsetzungen durch, ohne vorher von der Verwenderin Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben, erhält er keinen Ersatz seiner Aufwendungen. Dies gilt nicht, falls sofortiges Handeln des Kunden erforderlich und die Verwenderin nicht erreichbar ist. Für durch eine nicht rechtzeitige Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Kunde.

(3) Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Familienangehörigen, Besucher, Haushaltsangehörige, Untermieter sowie durch von ihm beauftragte Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden. Dem Kunden obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.

(4) Soweit Gegenstand des Leistungsumfangs der Verwenderin auch die Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeugstellplatzes ist, so schuldet die Verwenderin lediglich die Abstellfläche als Solche; nicht jedoch die Überwachung des Fahrzeugs. Entsprechend besteht zwischen den Parteien kein Verwahrungsverhältnis.

§ 11 BAULICHE MAßNAHMEN

(1) Ausbesserungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses, der Appartements, zur Abwendung drohender Gefahren oder Beseitigung von Schäden notwendig sind, hat der Kunde nach Maßgabe von § 555 a BGB zu dulden.

(2) Modernisierungsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie, Primärenergie, zum Klimaschutz, zur nachhaltigen Reduzierung des Wasserverbrauchs, zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache, Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Kunde nach Maßgabe der §§ 555b ff. BGB zu dulden.

§ 12 UNTERVERMIETUNG

Eine Untervermietung des Appartements ist dem Kunden nur nach schriftlichem Einverständnis der Verwenderin gestattet.

§ 13 BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

(1) Der Kunde hat das Appartement bei Beendigung der Vertragslaufzeit spätestens bis 11 Uhr besenrein und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln, auch selbst beschafften, zurückzugeben. Sofern der Kunde das Appartement nicht bis spätestens 11.00 Uhr verlassen hat, ist die Verwenderin berechtigt, die persönlichen Gegenstände des Kunden zusammen zu packen und unter Ausschluss einer Haftung für Schäden bzgl. dieser Gegenstände (ausgenommen sind Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verwenderin oder eines Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen) zu hinterlegen, wenn der Kunde telefonisch oder sein Buchungsportal nicht erreichbar ist.

(2) Alle vom Kunden mitgebrachten Gegenstände, hat der Kunde am Abreisetag mitzunehmen. Nicht verbrauchte Lebensmittel und der durch den Kunden entstandene Müll muss vom Kunden entfernt und fachgerecht entsorgt werden.

(3) Von dem Kunden verschuldete Schäden an den Einrichtungsgegenständen oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind der Verwenderin vollumfänglich und ohne „Abzug neu für alt“ vom Kunden zu ersetzen.

(4) Abweichend von § 545 BGB verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt.

(5) Bei Verlust von ausgehändigten oder selbst besorgten Schlüsseln durch den Kunden ist die Verwenderin berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlüssel zu beschaffen oder neue Schlösser oder Schließanlagen anzubringen und mit der erforderlichen Anzahl von Schlüsseln ausstatten zu lassen.

§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Die Verwenderin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 4 Wochen in Textform zu widersprechen. Erfolgt innerhalb der vierwöchigen Frist kein ausdrücklicher Widerspruch, so wird das Einverständnis in die Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Kunden unterstellt.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Verwenderin keine Geltung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

(4) Der Gerichtsstand ist unabhängig vom Standort der Appartements die Stadt Essen, sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.